Über uns

Der 2015 eingerichtete Nationalpark, sowie die Schmuck- und Edelsteinmetropole Idar-Oberstein laden Sie ein,

  - Ihre Seele in einer der landschaftlich anspruchvollsten Regionen Europas baumeln zu lassen

  - Ihre Augen mit den unterschiedlichsten Edelsteinen und Schmuckstücken zu erstaunen

  - Ihren Gaumen durch die gehobene Küche vor Ort, oder bei einer Portion zünftigen Spießbratens, zu verwöhnen.


Genießen Sie die einmalige Flora und Fauna in den unendlichen Wäldern zwischen Mosel, Saar, Nahe und Ruwer.

Unternehmen Sie ausgiebige Wanderungen auf einer der vielen, teils prämierten, Traumschleifen. Einmalige Radtouren begeistern sowohl Freizeit- als auch ambitionierte Hobby-Biker.

Die Edelsteinminen, die angrenzende Weiherschleife, das Edelstein- oder Heimatmuseum, das alte Schloss und die Felsenkirchen, das Kupferbergwerk Fischbach oder die Keltensiedlung Bundenbach bieten einmalige Ausflugsziele und garantieren einen unvergesslichen Urlaub.


Der Hunsrück wird Sie überraschen und zum Wiederkommen einladen!

Regeln

Die Vermietung erfolgt ausschließlich auf Grundlage unserer AGB, Stand 01.05.2020.

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.

(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist nicht gestattet, ausgewiesene Servicehunde ausgenommen.

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.

(5) Unser hauseigener Parkplatz bietet 4 PKW-Stellplätze. Bitte achten Sie darauf, dass keine Fahrzeuge die Ausfahrt angrenzender Grundstücke behindern.

(6) Die Nutzung des Gartens und der Grillstelle erfolgt ausschließlich eigenverantwortlich und muß so erfolgen, dass eine Ströung der Nachbarschaft ausgeschlossen ist. Eltern haften für Ihre Kinder.

(7) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und/oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(8) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zur Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

(9) Der Gast ist eigenverantwortlich für die korrekte und zweckbestimme Nutzung der Einrichtung/Einrichtungsgegenstände. Der Gastgeber haftet nicht für unsachgemäße, fahrlässige Nutzung.

(10) Müll und Papier sind zu trennen und am Abreisetag im Hausflur abzustellen. Die Mülltüte ist dabei zuzuknoten.

(11) Bettwäsche und Handtücher sind am Abreisetag ins Badezimmer zu legen.

(12) Aus der Verantwortung unseren Gästen und Mitarbeitern gegenüber sind wir auf die Einhaltung der Regeln angewiesen. Aus diesem Grunde sehen wir uns gezwungen bei jedem Verstoß dagegen eine Gebühr iHv. 25,00 EUR (nachträglich) zu berechnen.

(13) Sofern eine kurzfristige Anpassung an die jeweilige Gesetzeslage in Krisenzeiten nötig ist, werden Gäste darüber durch eine gesonderte Gästeinformation in Kenntnis gesetzt. Diese liegt in der Einrichtung bereit und ersetzt ggf. einzelne vormals genannte Punkte, bzw. eventuell abweichender Bestimmungen dritter Anbieter/Reiseportalen.